radio96acht Bonn : Zweitwohnungssteuer in Bonn
30.08.2010
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Zweitwohnungssteuer in Bonn

Mit einem Nebenwohnsitz in der Uni-Stadt gemeldet - beliebt unter vielen Studis.

Der Rat der Stadt Bonn hat entschieden: ab 1. Januar 2011 erhebt die Bundesstadt Bonn eine Zweitwohnungssteuer. Dieser Beschluss ist für alle von Bedeutung, die im Melderegister zurzeit oder in Zukunft mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Diese wären damit grundsätzlich zum Ersten des neuen Jahres steuerpflichtig. Der Beschluss des Rates ist in einer Sitzung am 8. Juli 2010 gefallen. Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 12. Juli 2010.

Die Zweitwohnsitzsteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird das Innehaben einer zweiten Wohnung. Eine Aufwandsteuer ist es deshalb, weil es sich um eine Besteuerung eines "besonderen Aufwandes" handelt . Laut Gesetz geht das Innehaben einer zweiten Wohnung nämlich über den allgemeinen Lebensbedarf hinaus.

Die Zweitwohnungsinhaber tragen somit die für die Stadt entstehenden Kosten mit und unterstützen die Finanzierung zur Erhaltung der städtischen Infrastruktur.

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 12 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Mittelfristig sollen dadurch 4 Mio. Euro mehr in die Kasse der Stadt fließen.

In anderen Städten, in denen die Zweitwohnunssteuer schon eingeführt worden ist, haben aus diesem Anlass viele Betroffene ihren Meldestatus noch einmal aktualisiert bzw. geändert.

Die Stadt Bonn nimmt An-, Um- und Abmeldungen in den Bürgerämtern entgegen.

Laura Reichenbachs

Moderatorin

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